Folgendes Zeugnis offensichtlicher Benachteiligung eines angehenden Lehrers im Staatsdienst mit Typ-1-Diabetes erreichte die Redaktion. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Autor nicht namentlich genannt wird.
Wenn jemand chronisch erkrankt, ist er meist für sein ganzes Leben gezeichnet. Da können wir von Glück reden, dass die moderne Medizin und die technologischen Hilfsmittel es ermöglichen, als Typ-1-Diabetiker relativ unerkannt und selbstbestimmt in unserer heutigen Gesellschaft zu leben. Eine Diskriminierung oder Benachteiligung aufgrund des Diabetes ist laut unserer Verfassung verboten. Bisher entsprachen meine persönlichen Erfahrungen mehr oder weniger diesen Grundsätzen, fallen doch zusätzliche Kosten nur in seltenen Fällen an und sind beispielsweise durch die 1%-Zuzahlungsreglung begrenzt.
Um so erstaunter war ich vor kurzen, als ich erfuhr, dass ich zum ersten Mal in meinem Leben aufgrund meiner chronischen Erkrankung im massiven Sinne finanziell benachteiligt werde und zwar als Staatsdiener.
Wenn man in Deutschland Lehrer an staatlichen Schulen werden will, muss man nach dem 1. Staatsexamen ein zwei-, bzw. anderthalbjähriges Referendariat ablegen. In einigen Bundesländern wird man hierfür als Angestellter aufgenommen. Einige andere Bundesländer schreiben vor, dass die angehenden Lehrer den Beamtenstatus auf Widerruf erhalten. D.h., dass die Arbeit als Beamter nach, wie gesagt zwei oder eineinhalb Jahren automatisch beendet wird. Im Gegensatz zu den Angestellten im Staatsdienst zahlt der Staat bei Beamten keine Sozialabgaben. Ohne weiter auf die fehlende Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzugehen und ohne über die Sinnhaftigkeit einer auf zwei Jahre begrenzten Verbeamtung, die ja per se nicht begrenzt sein sollte, zu sprechen, möchte ich das Problemfeld der Krankenkassen näher beleuchten, denn die meisten Beamten sind privatversichert und werden hierfür vom Staat mit einer Beihilfe unterstützt.
Bei einem Gehalt von 1100 € Brutto ergeben sich somit monatliche Kosten von 60 € für die private Krankenversicherung, was ausgesprochen günstig ist. Wenn man als Beamter auf Lebenszeit nun an Diabetes erkrankt oder vorher erkrankt ist, wird in der Regel ein 30%iger Risikoaufschlag verlangt. Dadurch ergeben sich ähnliche Kosten wie im Angestelltenverhältnis. Leider war keine private Krankenkasse bereit, diese Reglung auch bei Beamten auf Widerruf erlauben. D.h. eine Aufnahme in diese Art der Krankenversicherung wurde aufgrund meines Typ-1-Diabetes glatt abgelehnt. Eine Kombination der Beihilfe mit der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse war laut Aussage des Ministeriums nicht möglich.
Als nächsten Schritt versuchte ich mein Arbeitsverhältnis im Vorfeld auf das eines Angestellten zu ändern: Dies ist nur bei Ausländern vorgesehen.
Da nun sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil von mir bezahlt werden muss, zahle ich bei dem oben angegebenen Rechenbeispiel über 200 € für die KV, während meine Kollegen weniger als ⅓ davon bezahlen müssen. Da ich selber noch jung bin und keine finanziellen Verpflichtungen im Sinne einer eigenen Familie habe, werde ich diese Einbuße verkraften.
Was mich jedoch wirklich ärgerte und weshalb ich diesen Artikel – aus Sicherheitsgründen unter einem anonymen Autorennamen – veröffentlichte, ist der Fakt, dass man Diabetiker, stellvertretend für alle anderen chronisch Erkrankten, die eine Arbeit als Lehrer zulassen, finanziell benachteiligt und dass es keine Ausnahmereglungen für solche Fälle gibt.
Darüber hinaus denke ich, dass die wenigsten Leser diesen Nachteil des ansonsten in der öffentlichen Meinung in den höchsten Tönen gelobten und manchmal auch verpönten oder auch verachteten, bzw. stigmatisierten Arbeitsverhältnisses zwischen dem Staat und seinen “Staatsdienern” kennen.
Der Name des Autors ist der Redaktion bekannt.









